EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Nachfahren – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Abkömmlinge – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament

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